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Installationskontrollen nach NIV

Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, 734.27) verpflichtet Eigentümer, ihre Installationen nach der Erstellung und dann in festgelegten Abständen überprüfen zu lassen. Wir verfügen über die Kontrollbewilligung des Starkstrominspektorats ESTI.

Bestehende Anlagen

Solange Geräte und Installationen in einwandfreiem Zustand sind, ist Strom ungefährlich. Durch Alterung, Abnützung oder Witterungseinflüsse können aber Schäden entstehen, die nicht ohne weiteres sichtbar sind. 

Festgestellte Mängel werden in einem Bericht festgehalten und müssen innert der vorgegebenen Frist fachgerecht behoben werden. Fehler, die Personen oder Sachen gefährden können, sind unverzüglich durch eine Fachperson zu beseitigen.

Neuanlagen

Elektrische Neuinstallationen oder Änderungen an bestehenden Einrichtungen (z.B. bei Umbauten) müssen vom Installateur schriftlich zertifiziert werden. Dieser Sicherheitsnachweis (SiNa) bestätigt, dass die Arbeiten nach den Regeln der Technik ausgeführt wurden und die Installation den Vorschriften entspricht. Der SiNa bestätigt die Sicherheit der ausgeführten Arbeiten.

Als Eigentümer:in sind Sie verpflichtet, den Sicherheitsnachweis sowie die relevanten technischen Unterlagen aufzubewahren.

Für periodische Kontrollen empfehlen wir unsere Partner

Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH

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OET Elektro-Technik

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